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News-Archiv | Artikel vom 07.06.2023

Wenn das Erwerbsleben auf der Kippe steht

Geht es um den Schutz des Autos, die Sicherheit der Kinder oder Schutzmaßnahmen für hochwertige Smartphones akzeptieren wir wenig Kompromisse. Vollkasko, zertifizierte Kindersitze, Schutzfolien und Handyversicherung gehören selbstverständlich zum Safety-Paket dazu und packen unsere sichtbaren Besitztümer „in Watte“. Ein anderer, „unsichtbarer“ Vermögenswert löst nur selten diesen Schutzinstinkt aus. Dabei ist er einmalig und bei Verlust selten reparabel. Die Rede ist von der eigenen Arbeitskraft – der Motor unseres Lebensstandards.

Jeden vierten Erwerbstätigen trifft es – aufgrund von Krankheit oder Unfall kann der Beruf nicht mehr ausgeübt werden und das Einkommen bleibt aus.

BU-Schutz nimmt finanzielle Last
Plötzlich ist man nicht mehr in der Lage, den eigenen Beruf auszuüben und muss sich mit einer völlig neuen Situation auseinandersetzen. Der emotionale Stress wird noch verstärkt, wenn man gleichzeitig auch noch finanzielle Sorgen hat. In solchen Fällen kann eine Berufs­unfähig­keitsversicherung eine enorme Hilfe sein und für ein Stück mehr Sicherheit und Stabilität sorgen.

Sie bietet im Falle einer Berufs­unfähig­keit eine monatliche Zahlung, um den Verdienstausfall auszugleichen. Diese Zahlung wird solange geleistet, bis entweder die Berufs­unfähig­keit behoben ist oder die vereinbarte Versicherungsdauer endet. Die genauen Leistungen und Bedingungen variieren dabei von Versicherer zu Versicherer, jedoch gibt es einige wichtige Punkte, auf die man achten sollte:

  • Definition „BU“: Bei den meisten Versicherern gilt man als berufsunfähig, wenn man seinen aktuellen Beruf nicht mehr zu 50 Prozent ausüben kann.
  • Versicherungsdauer: Der BU-Vertrag läuft im Idealfall bis zum Rentenbeginn, damit keine Einkommenslücke entsteht.
  • BU-Rente: Die Höhe der BU-Rente sollte in der Regel mindestens 60-70% des aktuellen Nettoeinkommens des Versicherten betragen, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
  • Dynamik-Option: Eine Dynamik der BU-Rente stellt sicher, dass die Absicherung an die Inflation angepasst wird und die Kaufkraft erhalten bleibt.
  • Verzicht auf die abstrakte Verweisung: Eine gute Berufs­unfähig­keitsversicherung verzichtet auf die abstrakte Verweisung. So kann der Versicherte nicht auf einen anderen Beruf verwiesen werden, den er vielleicht gar nicht ausüben kann oder möchte.

Alternativen, falls BU-Schutz nicht möglich ist
Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, Vorerkrankungen, eines erhöhten Berufsrisikos oder eines geringeren Budgets ist der Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung für manche Menschen nicht möglich oder nicht sinnvoll. Am Markt haben sich jedoch viele Alternativen etabliert, um mehr Menschen eine Absicherung ihres Einkommens zu ermöglichen. So zum Beispiel die Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung.

Letztere ist ein noch relativ junges Produkt und leistet im Falle des Verlusts bestimmter Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen, Gehen oder Greifen eine monatliche Rente. Anders als bei der Berufs­unfähig­keitsversicherung steht hier nicht die Ausübung eines bestimmten Berufs im Vordergrund, sondern die Beeinträchtigung von grundlegenden Fähigkeiten, die für eine selbständige Lebensführung notwendig sind. Ob der Beruf damit noch ausgeübt werden kann oder möchte, ist irrelevant – die Leistungen gibt es unabhängig davon.

Die Grundfähigkeitsversicherung kann daher eine Option für Menschen sein, die aufgrund ihres Berufs oder ihrer Vorerkrankungen keine Berufs­unfähig­keitsversicherung abschließen können. Auch für Menschen, die in Berufen arbeiten, die nicht als besonders risikoreich gelten, aber dennoch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung erleiden können, kann eine Grundfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Alternative sein.




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